Informationsschreiben zur personenbezogenen Datenverarbeitung für südtirolmobil- Abonnementen
Diese Informationen werden von der STA – Südtiroler Transportstrukturen AG mit
Rechtssitz in Bozen, Gerbergasse 60 (im Folgenden als STA bezeichnet), Inhaber
der Daten, im Sinne des Art. 13 der Europäischen Richtlinie EU 679/2016 zur
Verfügung gestellt und haben das Ziel, in klarer und vollständiger Weise die
Verwendung der personenbezogenen Daten jener Nutzer zu beschreiben, die den
Südtirol Pass, den Südtirol Pass abo+, Südtirol Pass 65+, Südtirol Pass free und den
Euregio Family Pass in jeglicher Form verwenden. Für etwaige weitergehende
Informationen kann sich der Kunde an die STA, Gerbergasse 60, I-39100 Bozen
(BZ), Tel. (+39) 0471-312888, E-Mail info@sta.bz.it, wenden.
Zweck und Art der Datenverarbeitung
Laut den geltenden Beschlüssen der Landesregierung der Autonomen Provinz
Bozen-Südtirol werden zum Abschluss und zur Verwaltung des Vertrages, für die
Erbringung der notwendigen Dienstleistung und der Verarbeitung (Sammlung und
Verwendung) drei Arten von personenbezogenen Daten benötigt: a) meldeamtliche
Daten, die vom Nutzer im Augenblick der Unterzeichnung des Abonnements und
danach im Moment der Vertragserfüllung mitgeteilt werden; b) Daten, welche die
Standorterhebung des Nutzers betreffen, und zwar die Erhebung von Datum, Uhrzeit
und Ort der Entwertungen in den Bahnhöfen, Stationen der Bahnanlagen oder an
Bord der Verkehrsmittel (geografische Lokalisierung); c) Daten für die
Rechnungsstellung bezüglich Nutzung der Dienstleistungen aufgrund von
Standorterhebungen. Die meldeamtlichen Daten sowie Daten für die
Rechnungsstellung werden hauptsächlich in digitaler Form durch Informatiksysteme
verarbeitet. Die Daten der Standorterhebung werden automatisch durch
Entwertungen mittels freiwilliger Annäherung des Fahrausweises (Badge) durch den
Nutzer an die Entwerter an Bord der Verkehrsmittel erfasst. Alle gesammelten Daten
werden einzig und ausschließlich zum Zwecke der notwendigen Verwaltung der
Informationen verarbeitet, um die Dienstleistung laut Bestimmungen des
Beschlusses der Landesregierung Nr. 979 vom 20.06.2011, ersetzt durch den
Beschluss Nr. 1336 vom 11.11.2014 und den Beschluss Nr. 760 vom 05.07.2016,
und aller daraus erfolgenden buchhalterischen, steuerlichen und
verwaltungstechnischen Aufgaben zu ermöglichen oder um eventuelle Rechte zur
bestehenden Vertragsbeziehung geltend zu machen. Alle Daten werden nach
erfolgter Zweckerfüllung und nach Ablauf des dafür notwendigen Zeitraumes
anonymisiert und danach ausschließlich für statistische Zwecke verwendet.
Demnach beruht die Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung auf der Notwendigkeit
der Erfüllung des von der betroffenen Person unterzeichneten
Beförderungsvertrages.
Weitere Erklärungen zur Verwendung der Daten der Standorterhebung (geografische Lokalisierung)
Die vom Nutzer verwendeten Fahrscheine (Badges) enthalten die
personenbezogenen Daten und einen Identifizierungscode des Nutzers. Durch
Einlesen des Fahrscheines werden im Entwertungssystem Identifizierungscode des
Nutzers, Datum, Uhrzeit und Standort der erfolgten Entwertung registriert. Die
Standorterhebung erfolgt durch Registrierung der „Haltestellennummer”. Letztere
kann unter Verwendung des sich an Bord befindlichen GPS-Systems erfasst werden,
wobei die „Haltestellennummer” eine interne Information des STA-Informatiksystems
ist, deren Kenntnis keine direkte Standortzuordnung der Haltestelle ermöglicht.
Sobald möglich werden die erhobenen Daten an den Zentralrechner übermittelt, um
die vorgesehenen und notwendigen Vertragsleistungen (z.B. Berechnung der
gefahrenen Kilometer, Ermittlung des angewandten Tarifes, Lastschrift an den
Nutzer, Abwicklung der Verwaltungsaufgaben) durchführen zu können. Die Daten der
Standorterhebung werden im selben Moment aus dem Speicher der
Entwertungssysteme gelöscht. Die Daten der Standorterhebung, die sich
vorübergehend im Entwertungssystem befinden, beinhalten ausschließlich einen
Identifizierungscode des Nutzers, der keine unmittelbare Identifizierung erlaubt. Die
Daten werden in „verschlüsselter” Form aufbewahrt, um Dritten keine Möglichkeit zur
Übernahme oder Abänderung zu ermöglichen. Die Daten der Standorterhebung
werden in besonders geschützter Form in den STA-Informatiksystemen und nur für
die unbedingt erforderliche Zeit zur Durchführung der gesetzlichen und vertraglichen
Verpflichtungen, für die Dokumentation der durchgeführten Buchungen sowie
Anfragen seitens des Nutzers, und zwar für einen Zeitraum von maximal 3 Monaten
ab Ausstellung der Rechnung, aufbewahrt. Danach werden die Daten anonymisiert,
d.h. die Identifizierung des Nutzers ist nicht mehr möglich. Diese Daten werden
ausschließlich für statistische Erhebungen zur Nutzung der Dienste verwendet, die
auch seitens der Abteilung Mobilität der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol
hinsichtlich der Pflichten zur Führung des bestehenden Systems des Informations-
und Serviceproviders SII beantragt werden können. Die detaillierten Daten der
Standorterhebung durchgeführter Fahrten (Datum, Uhrzeit, Standort des Ein- und
Ausstieges) scheinen in den ausgestellten Rechnungen nicht auf (es sei denn, der
Nutzer hat dies ausdrücklich verlangt). Die Rechnungen enthalten nur eine
Zusammenfassung der gefahrenen Kilometer und der angewandten Tarife. Die
Daten zur Standorterhebung können vom Nutzer folgendermaßen abgerufen werden:
a) durch Zugriff auf die Internetseite portal.suedtirolmobil.info: zur Authentifizierung
dienen die eigenen Zugangsdaten mittels SPID, CIE oder aktiverter Bürderkarte bzw. jene
dem Nutzer bei Unterzeichnung des Vertrages zugewiesenen Zugangsdaten, die
entsprechend angemessener Sicherheits- und Schutzmaßnahmen konfiguriert
wurden. Dem Nutzer wird nahegelegt, die zugewiesenen Zugangsdaten mit
größtmöglicher Sorgfalt zu verwahren, um einen unbefugten Zugriff Dritter auf diese
detaillierten Daten zu vermeiden und bei Verdacht, dass jemand in Kenntnis der
Zugangsdaten gelangt ist, die unverzügliche Änderung des Passwortes laut
Anleitung auf der Internetseite durchzuführen; b) durch Anfrage der detaillierten
Rechnungsaufstellung mit den Daten der Standorterhebung und der durchgeführten
Fahrten, bei Unterzeichnung des Vertrages oder zu einem späteren Zeitpunkt. Der
Nutzer kann sich auch an das Südtirol-Pass-Büro wenden, um die Löschung der
bereits angeforderten detaillierten Daten der Standortbestimmung für noch
ausstehende Rechnungen zu verlangen oder dies online mittels persönlichem
Benutzerkonto selbst durchführen; c) durch Anfrage mittels Papierform bei den
ermächtigten Verkaufsstellen für Nutzer ohne Benutzerkonto.
Verpflichtende oder fakultative Art der Mitteilung der Daten und Folgen bei Verweigerung zur Mitteilung derselben
Die Mitteilung der meldeamtlichen und steuerlichen Daten bei Beantragung der
Dienstleistung und bei Vertragsabschluss ist seitens des Nutzers für die
Durchführung der beantragten Verwaltungsaufgaben verpflichtend. Im Falle einer
Verweigerung der Mitteilung der Daten können die beantragten Anfragen und die
übermittelten Anträge nicht durchgeführt werden. Die automatisierte Erhebung der
Daten zur Standortbestimmung ist unerlässlich und notwendig, um das Tarifsystem
laut oben genannter Beschlüsse der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol zu
verwalten. Die Nichtausübung der Entwertungspflicht stellt eine Verletzung der
vertraglichen Pflichten des Nutzers dar, bei denen die Verhängung von
Verwaltungsstrafen laut Bestimmungen der oben genannten Beschlüsse oder des
Landesgesetzes Nr. 15/2015 vorgesehen ist.
Beauftragte für die Datenverarbeitung und Umfang der Mitteilungen
Die meldeamtlichen und vertraglichen Daten können vom Verwaltungspersonal, vom
Personal der Informatikabteilung, vom Personal des Südtirol-Pass-Büros der Servizi
S.T. GmbH und seitens des Personals der Fahrkartenschalter eingesehen werden.
Diese Personen haben die notwendigen Anweisungen zum Schutz der
personenbezogenen Daten in ihrer Eigenschaft als Beauftragte für die
Datenverarbeitung erhalten. Die Daten zur Standorterhebung können vom Personal
der STA-Informatikabteilung oder der beauftragten Servizi S.T. GmbH aufgrund rein
technischer Gründe in ihrer Eigenschaft als „Systemadministratoren” eingesehen
werden. Die meldeamtlichen und vertraglichen Daten können Dritten (wie z.B. der
vom Nutzer mitgeteilten Bank für die Ausstellung des SEPA-Lastschriftmandates)
ausschließlich für die Durchführung der direkten Arbeitstätigkeiten im Zuge der
vertraglichen Vereinbarungen mitgeteilt werden. Aufgrund der bestehenden
Konzessionsverträge können die meldeamtlichen und vertraglichen Daten der
Abteilung Mobilität der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol mitgeteilt werden, wobei
präzisiert wird, dass in diesem Falle die Daten, wenn möglich, in anonymer Form
übermittelt werden. Es ist keine Verbreitungsform der verarbeiteten,
personenbezogenen Daten jedweder Art (im Sinne einer wahllosen
Zurverfügungstellung an nicht ermittelbare Dritte) vorgesehen. Die Möglichkeit der
Mitteilung der Daten an Dritte auf Grund von Gesetzesverpflichtungen oder -
vorschriften, wie etwa an öffentliche Körperschaften, Polizeiorgane,
Gerichtsbehörden und/oder die Gerichtspolizei, ist davon ausgenommen.
Rechte des Nutzers auf die verarbeiteten Daten
Der Nutzer hat das Recht, beim Dateninhaber mittels eines Antrages den Zugriff auf
die persönlichen Daten sowie deren Aktualisierung oder Löschung zu verlangen.
Außerdem kann er sich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten widersetzen
oder diese einzuschränken. Diese Rechte können im Rahmen der gesetzlichen
Aufbewahrungspflichten gegenüber dem Rechtsinhaber ausgeübt werden.
Für die Ausübung dieser Rechte können Sie sich an die STA, mit Sitz in Bozen,
Gerbergasse 60, in deren Eigenschaft als Rechtsinhaberin der Verarbeitung wenden.
Die Anträge können an die STA unter der Telefonnummer (+39) 0471-312888 oder
auch per E-Mail an info@sta.bz.it gestellt werden. Die Anträge werden -
entsprechend den Vorgangsweisen wie in der Europäischen Richtlinie 679/2016
beschrieben - bearbeitet. Es wird des Weiteren auf das Recht verwiesen, hinsichtlich
der bestehenden Datenverarbeitung bei einem Kontrollorgan - vertreten in Italien
durch den Garanten für den Schutz personenbezogener Daten - Einspruch erheben
zu können.
Rechtsinhaber und Verantwortliche der Datenverarbeitung
Rechtsinhaber aller hier angeführten Daten ist die unterfertigte Gesellschaft STA,
Gerbergasse 60, Bozen. Als Verantwortlicher für die Verarbeitung der Daten
hinsichtlich der technischen Verwaltung wurde die Servizi S.T. GmbH, Italienallee 13
M, ernannt. Der Rechtsinhaber behält sich die Möglichkeit vor, weitere
Verantwortliche für die hier angeführten zu verarbeitenden Informationen, im Sinne
des Art. 28 der Europäischen Richtlinie 679/2016, zu ernennen.
Schutz der personenbezogenen Daten
Die STA informiert alle Nutzer, dass alle technischen Mittel und organisatorischen
Verfahren angewandt werden - auch im Hinblick auf Erkenntnisse des technischen
Fortschritts sowie der besonderen Beschaffenheit und Verarbeitungsart der Daten -
mit dem Ziel, die Risiken der Zerstörung oder des Verlustes der Daten (auch zufällig),
des nicht genehmigten Zugriffes oder unerlaubten bzw. nicht normkonformen Zwecks
der Datensammlung durch die Anwendung geeigneter und vorbeugender
Sicherheitsmaßnahmen zu minimieren.
STA teilt mit, dass die Verarbeitung gemäß Regelungen des Garanten zum Schutz
der personenbezogenen Daten vom 09.03.2005 betreffend die Sicherheiten zur
Verwendung der „intelligenten Transponder“ (RFID) und der Daten der
Standorterhebung (geografische Lokalisierung) erfolgt.