Antrag zur Aktivierung der Zusatzdienste für einen Südtirol Pass 65+

Indem Sie auf Ihrem Südtirol Pass 65+ die Bezahlung von Zusatzdiensten aktivieren, können Sie folgende Dienste gebührenpflichtig in Anspruch nehmen:

  • Mitnahme von Fahrrädern
  • Mitnahme von Tieren
  • Bahnfahrten bis nach Innsbruck und Lienz
  • Nightliner

Sobald der Dienst aktiviert wird, können Sie zudem über Ihr Benutzerkonto auf dem "Südtirol Pass"-Portal:

  • Ihren Südtirol Pass 65+ aufladen,
  • Ihren Südtirol Pass 65+ im Falle von Verlust blockieren,
  • und die getätigten Fahrten kontrollieren

Damit stehen Ihnen alle mit dem Südtirol Pass benutzbaren Dienste zur Verfügung.

Um die richtige Strecke verrechnen zu können, müssen Sie auf allen Überlandbussen sowohl beim Einsteigen als auch beim Aussteigen Ihren Südtirol Pass 65+ direkt vor die Entwertungsgeräte halten. Bei Bahnfahrten muss bei Fahrtantritt der Zielbahnhof angegeben werden.

Hinweis:

Bitte denken Sie daran, Ihren Südtirol Pass 65+ vor der ersten Nutzung der Zusatzdienste mit einem ausreichenden Guthaben aufzuladen.

Füllen Sie die Daten im nebenstehenden Formular aus um die Aktivierung der Zusatzdienste für Ihren Südtirol Pass 65+ zu beantragen.

Eine Mobiltelefonnummer bzw. eine E-Mail-Adresse ist notwendig um Sie über die erfolgte Aktivierung der Dienste zu informieren.

  • Italienisch  Deutsch
  • Informationsschreiben zur personenbezogenen Datenverarbeitung für südtirolmobil- Abonnementen

    Diese Informationen werden von der STA – Südtiroler Transportstrukturen AG mit Rechtssitz in Bozen, Gerbergasse 60 (im Folgenden als STA bezeichnet), Inhaber der Daten, im Sinne des Art. 13 der Europäischen Richtlinie EU 679/2016 zur Verfügung gestellt und haben das Ziel, in klarer und vollständiger Weise die Verwendung der personenbezogenen Daten jener Nutzer zu beschreiben, die den Südtirol Pass, den Südtirol Pass abo+, Südtirol Pass 65+, Südtirol Pass free und den Euregio Family Pass in jeglicher Form verwenden. Für etwaige weitergehende Informationen kann sich der Kunde an die STA, Gerbergasse 60, I-39100 Bozen (BZ), Tel. (+39) 0471-312888, E-Mail info@sta.bz.it, wenden.

    Zweck und Art der Datenverarbeitung

    Laut den geltenden Beschlüssen der Landesregierung der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol werden zum Abschluss und zur Verwaltung des Vertrages, für die Erbringung der notwendigen Dienstleistung und der Verarbeitung (Sammlung und Verwendung) drei Arten von personenbezogenen Daten benötigt: a) meldeamtliche Daten, die vom Nutzer im Augenblick der Unterzeichnung des Abonnements und danach im Moment der Vertragserfüllung mitgeteilt werden; b) Daten, welche die Standorterhebung des Nutzers betreffen, und zwar die Erhebung von Datum, Uhrzeit und Ort der Entwertungen in den Bahnhöfen, Stationen der Bahnanlagen oder an Bord der Verkehrsmittel (geografische Lokalisierung); c) Daten für die Rechnungsstellung bezüglich Nutzung der Dienstleistungen aufgrund von Standorterhebungen. Die meldeamtlichen Daten sowie Daten für die Rechnungsstellung werden hauptsächlich in digitaler Form durch Informatiksysteme verarbeitet. Die Daten der Standorterhebung werden automatisch durch Entwertungen mittels freiwilliger Annäherung des Fahrausweises (Badge) durch den Nutzer an die Entwerter an Bord der Verkehrsmittel erfasst. Alle gesammelten Daten werden einzig und ausschließlich zum Zwecke der notwendigen Verwaltung der Informationen verarbeitet, um die Dienstleistung laut Bestimmungen des Beschlusses der Landesregierung Nr. 979 vom 20.06.2011, ersetzt durch den Beschluss Nr. 1336 vom 11.11.2014 und den Beschluss Nr. 760 vom 05.07.2016, und aller daraus erfolgenden buchhalterischen, steuerlichen und verwaltungstechnischen Aufgaben zu ermöglichen oder um eventuelle Rechte zur bestehenden Vertragsbeziehung geltend zu machen. Alle Daten werden nach erfolgter Zweckerfüllung und nach Ablauf des dafür notwendigen Zeitraumes anonymisiert und danach ausschließlich für statistische Zwecke verwendet. Demnach beruht die Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung auf der Notwendigkeit der Erfüllung des von der betroffenen Person unterzeichneten Beförderungsvertrages.

    Weitere Erklärungen zur Verwendung der Daten der Standorterhebung (geografische Lokalisierung)

    Die vom Nutzer verwendeten Fahrscheine (Badges) enthalten die personenbezogenen Daten und einen Identifizierungscode des Nutzers. Durch Einlesen des Fahrscheines werden im Entwertungssystem Identifizierungscode des Nutzers, Datum, Uhrzeit und Standort der erfolgten Entwertung registriert. Die Standorterhebung erfolgt durch Registrierung der „Haltestellennummer”. Letztere kann unter Verwendung des sich an Bord befindlichen GPS-Systems erfasst werden, wobei die „Haltestellennummer” eine interne Information des STA-Informatiksystems ist, deren Kenntnis keine direkte Standortzuordnung der Haltestelle ermöglicht. Sobald möglich werden die erhobenen Daten an den Zentralrechner übermittelt, um die vorgesehenen und notwendigen Vertragsleistungen (z.B. Berechnung der gefahrenen Kilometer, Ermittlung des angewandten Tarifes, Lastschrift an den Nutzer, Abwicklung der Verwaltungsaufgaben) durchführen zu können. Die Daten der Standorterhebung werden im selben Moment aus dem Speicher der Entwertungssysteme gelöscht. Die Daten der Standorterhebung, die sich vorübergehend im Entwertungssystem befinden, beinhalten ausschließlich einen Identifizierungscode des Nutzers, der keine unmittelbare Identifizierung erlaubt. Die Daten werden in „verschlüsselter” Form aufbewahrt, um Dritten keine Möglichkeit zur Übernahme oder Abänderung zu ermöglichen. Die Daten der Standorterhebung werden in besonders geschützter Form in den STA-Informatiksystemen und nur für die unbedingt erforderliche Zeit zur Durchführung der gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen, für die Dokumentation der durchgeführten Buchungen sowie Anfragen seitens des Nutzers, und zwar für einen Zeitraum von maximal 3 Monaten ab Ausstellung der Rechnung, aufbewahrt. Danach werden die Daten anonymisiert, d.h. die Identifizierung des Nutzers ist nicht mehr möglich. Diese Daten werden ausschließlich für statistische Erhebungen zur Nutzung der Dienste verwendet, die auch seitens der Abteilung Mobilität der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol hinsichtlich der Pflichten zur Führung des bestehenden Systems des Informations- und Serviceproviders SII beantragt werden können. Die detaillierten Daten der Standorterhebung durchgeführter Fahrten (Datum, Uhrzeit, Standort des Ein- und Ausstieges) scheinen in den ausgestellten Rechnungen nicht auf (es sei denn, der Nutzer hat dies ausdrücklich verlangt). Die Rechnungen enthalten nur eine Zusammenfassung der gefahrenen Kilometer und der angewandten Tarife. Die Daten zur Standorterhebung können vom Nutzer folgendermaßen abgerufen werden: a) durch Zugriff auf die Internetseite portal.suedtirolmobil.info: zur Authentifizierung dienen die eigenen Zugangsdaten mittels SPID, CIE oder aktiverter Bürderkarte bzw. jene dem Nutzer bei Unterzeichnung des Vertrages zugewiesenen Zugangsdaten, die entsprechend angemessener Sicherheits- und Schutzmaßnahmen konfiguriert wurden. Dem Nutzer wird nahegelegt, die zugewiesenen Zugangsdaten mit größtmöglicher Sorgfalt zu verwahren, um einen unbefugten Zugriff Dritter auf diese detaillierten Daten zu vermeiden und bei Verdacht, dass jemand in Kenntnis der Zugangsdaten gelangt ist, die unverzügliche Änderung des Passwortes laut Anleitung auf der Internetseite durchzuführen; b) durch Anfrage der detaillierten Rechnungsaufstellung mit den Daten der Standorterhebung und der durchgeführten Fahrten, bei Unterzeichnung des Vertrages oder zu einem späteren Zeitpunkt. Der Nutzer kann sich auch an das Südtirol-Pass-Büro wenden, um die Löschung der bereits angeforderten detaillierten Daten der Standortbestimmung für noch ausstehende Rechnungen zu verlangen oder dies online mittels persönlichem Benutzerkonto selbst durchführen; c) durch Anfrage mittels Papierform bei den ermächtigten Verkaufsstellen für Nutzer ohne Benutzerkonto.

    Verpflichtende oder fakultative Art der Mitteilung der Daten und Folgen bei Verweigerung zur Mitteilung derselben

    Die Mitteilung der meldeamtlichen und steuerlichen Daten bei Beantragung der Dienstleistung und bei Vertragsabschluss ist seitens des Nutzers für die Durchführung der beantragten Verwaltungsaufgaben verpflichtend. Im Falle einer Verweigerung der Mitteilung der Daten können die beantragten Anfragen und die übermittelten Anträge nicht durchgeführt werden. Die automatisierte Erhebung der Daten zur Standortbestimmung ist unerlässlich und notwendig, um das Tarifsystem laut oben genannter Beschlüsse der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol zu verwalten. Die Nichtausübung der Entwertungspflicht stellt eine Verletzung der vertraglichen Pflichten des Nutzers dar, bei denen die Verhängung von Verwaltungsstrafen laut Bestimmungen der oben genannten Beschlüsse oder des Landesgesetzes Nr. 15/2015 vorgesehen ist.

    Beauftragte für die Datenverarbeitung und Umfang der Mitteilungen

    Die meldeamtlichen und vertraglichen Daten können vom Verwaltungspersonal, vom Personal der Informatikabteilung, vom Personal des Südtirol-Pass-Büros der Servizi S.T. GmbH und seitens des Personals der Fahrkartenschalter eingesehen werden. Diese Personen haben die notwendigen Anweisungen zum Schutz der personenbezogenen Daten in ihrer Eigenschaft als Beauftragte für die Datenverarbeitung erhalten. Die Daten zur Standorterhebung können vom Personal der STA-Informatikabteilung oder der beauftragten Servizi S.T. GmbH aufgrund rein technischer Gründe in ihrer Eigenschaft als „Systemadministratoren” eingesehen werden. Die meldeamtlichen und vertraglichen Daten können Dritten (wie z.B. der vom Nutzer mitgeteilten Bank für die Ausstellung des SEPA-Lastschriftmandates) ausschließlich für die Durchführung der direkten Arbeitstätigkeiten im Zuge der vertraglichen Vereinbarungen mitgeteilt werden. Aufgrund der bestehenden Konzessionsverträge können die meldeamtlichen und vertraglichen Daten der Abteilung Mobilität der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol mitgeteilt werden, wobei präzisiert wird, dass in diesem Falle die Daten, wenn möglich, in anonymer Form übermittelt werden. Es ist keine Verbreitungsform der verarbeiteten, personenbezogenen Daten jedweder Art (im Sinne einer wahllosen Zurverfügungstellung an nicht ermittelbare Dritte) vorgesehen. Die Möglichkeit der Mitteilung der Daten an Dritte auf Grund von Gesetzesverpflichtungen oder - vorschriften, wie etwa an öffentliche Körperschaften, Polizeiorgane, Gerichtsbehörden und/oder die Gerichtspolizei, ist davon ausgenommen.

    Rechte des Nutzers auf die verarbeiteten Daten

    Der Nutzer hat das Recht, beim Dateninhaber mittels eines Antrages den Zugriff auf die persönlichen Daten sowie deren Aktualisierung oder Löschung zu verlangen. Außerdem kann er sich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten widersetzen oder diese einzuschränken. Diese Rechte können im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gegenüber dem Rechtsinhaber ausgeübt werden. Für die Ausübung dieser Rechte können Sie sich an die STA, mit Sitz in Bozen, Gerbergasse 60, in deren Eigenschaft als Rechtsinhaberin der Verarbeitung wenden. Die Anträge können an die STA unter der Telefonnummer (+39) 0471-312888 oder auch per E-Mail an info@sta.bz.it gestellt werden. Die Anträge werden - entsprechend den Vorgangsweisen wie in der Europäischen Richtlinie 679/2016 beschrieben - bearbeitet. Es wird des Weiteren auf das Recht verwiesen, hinsichtlich der bestehenden Datenverarbeitung bei einem Kontrollorgan - vertreten in Italien durch den Garanten für den Schutz personenbezogener Daten - Einspruch erheben zu können.

    Rechtsinhaber und Verantwortliche der Datenverarbeitung

    Rechtsinhaber aller hier angeführten Daten ist die unterfertigte Gesellschaft STA, Gerbergasse 60, Bozen. Als Verantwortlicher für die Verarbeitung der Daten hinsichtlich der technischen Verwaltung wurde die Servizi S.T. GmbH, Italienallee 13 M, ernannt. Der Rechtsinhaber behält sich die Möglichkeit vor, weitere Verantwortliche für die hier angeführten zu verarbeitenden Informationen, im Sinne des Art. 28 der Europäischen Richtlinie 679/2016, zu ernennen.

    Schutz der personenbezogenen Daten

    Die STA informiert alle Nutzer, dass alle technischen Mittel und organisatorischen Verfahren angewandt werden - auch im Hinblick auf Erkenntnisse des technischen Fortschritts sowie der besonderen Beschaffenheit und Verarbeitungsart der Daten - mit dem Ziel, die Risiken der Zerstörung oder des Verlustes der Daten (auch zufällig), des nicht genehmigten Zugriffes oder unerlaubten bzw. nicht normkonformen Zwecks der Datensammlung durch die Anwendung geeigneter und vorbeugender Sicherheitsmaßnahmen zu minimieren. STA teilt mit, dass die Verarbeitung gemäß Regelungen des Garanten zum Schutz der personenbezogenen Daten vom 09.03.2005 betreffend die Sicherheiten zur Verwendung der „intelligenten Transponder“ (RFID) und der Daten der Standorterhebung (geografische Lokalisierung) erfolgt.

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