EuregioFamilyPass Südtirol: Information über die Nutzung personenbezogener Daten
Diese Informationen werden im Sinne des Art. 13 der EU Datenschutz-Grundverordnung 2016/679 verbreitet und haben zum Ziel, in klarer und vollständiger Weise die Verwendung der personenbezogenen Daten in Zusammenhang mit der Nutzung der neuen landesweiten Vorteilskarte (EuregioFamilyPass Südtirol) zu beschreiben, die im Sinne von Absatz 2 des Artikels 9, Buchstabe b) des Landesgesetzes vom 17. Mai 2013, Nr. 8 zur finanziellen Entlastung von Familien mit minderjährigen Kindern und gemäß Beschluss der Landesregierung vom 27.11.2014 Nr. 11 zur Genehmigung eines „EuregioFamilyPass Südtirol“ eingeführt wurde.
Laut Beschluss der Landesregierung vom 22.03.2016 Nr. 315 ersetzt der neue EuregioFamilyPass Südtirol den Südtirol Pass Family des öffentlichen Nahverkehrs. Die Zugangskriterien für den Südtirol Pass Family wurden mit dem Beschluss der Landesregierung vom 05.07.2016 Nr. 760 „Tarifsystem und Benützungsbedingungen der Dienste des öffentlichen Personenverkehrs in Südtirol“ und dem Beschluss vom 02.05.2017 Nr. 481 angepasst.
Diese Mitteilung betrifft nur die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die die Familienagentur als autonomer Rechtsinhaber wahrnimmt.
Für alles, was nicht hiermit geregelt wird, wird auf die Webseite der STA – Südtiroler Transportstrukturen AG (kurz „STA“) verwiesen, die als autonomer Rechtsinhaber zuständig für die Ausübung der technischen und verwaltungstechnischen Aufgaben in Bezug auf das Verkehrsverbundsystem ist. Für etwaige weiter Informationen kann man sich an die Familienagentur wenden.
Rechtsinhaber und Verantwortliche der Datenverarbeitung
Rechtsinhaber der Verarbeitung der Daten ist die Familienagentur mit Sitz in der Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, Bozen. Die mit der Verarbeitung betraute Person ist die/der Amtsdirektorin/Amtsdirektor pro tempore der Familienagentur. Als externer Auftragsverarbeiter für die Verwaltung und Wartung des informationstechnischen Systems wurde die Südtiroler Informatik AG im Sinne des Art. 28 der EU Datenschutz-Grundverordnung 2016/679 beauftragt. Falls nötig, behält sich der Rechtsinhaber die Möglichkeit vor, weitere Auftragsverarbeiter für die hier angeführten zu verarbeitenden Informationen im Sinne des Art. 28 der EU Datenschutz-Grundverordnung 2016/679, zu beauftragen. Die vollständige und aktuelle Liste der Auftragsverarbeiter kann auf der Webseite www.provincia.bz.it/familypass eingesehen werden.
Datenschutzbeauftrage
Die Kontaktdaten der DSB der Autonomen Provinz Bozen sind folgende: E-Mail: dsb@provinz.bz.it PEC: rpd_dsb@pec.prov.bz.it.
Zweck und Art der Datenverarbeitung
Für die Verwendung des EuregioFamilyPass Südtirol werden meldeamtliche Daten und Kontaktinformationen erhoben, die vom Nutzer zum Zeitpunkt der Beantragung der Vorteilskarte angegeben werden. Diese Daten werden in digitaler Form durch Informatiksysteme verarbeitet und ausschließlich zum Zwecke der Verwaltung der Vorteilskarte verwendet und zwar:
a) für die Aktivierung des EuregioFamilyPass Südtirol, welcher den Inhabern Preisvorteile und Angebote bei öffentlichen und privaten Betrieben/Einrichtungen bietet;
b) für die Übermittlung der entsprechenden Newsletter im Bereich „Familie“;
c) für das ordnungsgemäße Funktionieren der entsprechenden App (im Fall der Nutzung) und Überprüfung der Gültigkeit der Karte im Digitalmodus: Die erforderlichen Daten (Steuernummer und Kartennummer) werden beim Login temporär gespeichert und beim Abmelden automatisch gelöscht.
Aufbewahrungsfrist der personenbezogenen Daten
Die personenbezogenen Daten werden bis zur Anfrage um Deaktivierung durch den Kunden für die Zwecke laut Buchstaben a) und c) des vorhergehenden Abschnittes aufbewahrt.
Für die Zwecke laut Buchstabe b) des vorhergehenden Abschnittes werden die Daten bis zur Anfrage um Löschung des Newsletterdienstes aufbewahrt.
Für die Zwecke laut Buchstabe c) des vorhergehenden Abschnittes werden die Daten bis zum Logout (Abmeldung) aus der digitalen Karte aufbewahrt.
Verpflichtende oder fakultative Art der Mitteilung der Daten und Folgen bei Verweigerung zur Mitteilung derselben
Die Bereitstellung seitens des Nutzers der Daten und Informationen bei Beantragung der oben beschriebenen Dienstleistungen - wie beispielsweise für die Aktivierung der Vorteilskarte gemäß Punkt a) - ist für die Durchführung der beantragten Verwaltungsaufgaben verpflichtend. Beim Newsletterdienst gemäß Punkt b) hingegen ist die Übermittlung der E-Mail-Adressen fakultativ. Im Falle einer Verweigerung der Mitteilung der Daten könnten jedoch die beantragten Anfragen und die übermittelten Anträge nicht durchgeführt werden.
Ermächtigung für die Datenverarbeitung und Empfänger der Daten
Die meldeamtlichen Daten können von den Mitarbeitern der Familienagentur, vom Personal der Informatikabteilung und vom Personal der Südtiroler Informatik AG eingesehen werden. Diese Personen haben die notwendigen Anweisungen zum Schutz der personenbezogenen Daten in ihrer Eigenschaft als dazu befugten Personal erhalten.
Verbreitung:
Es ist keine Verbreitungsform (der wahllosen zur Verfügungstellung an nicht ermittelbare Dritte) der verarbeiteten personenbezogenen Daten jedweder Art vorgesehen. Die Möglichkeit der Mitteilung der Daten an Dritte aufgrund von Gesetzesverpflichtungen oder -vorschriften, wie z.B. an öffentliche Körperschaften, Polizeiorgane, Gerichtsbehörden und/oder die Gerichtspolizei, ist davon ausgenommen.
Ist die Verbreitung der Daten unerlässlich, um bestimmte von der geltenden Rechtsordnung vorgesehene Veröffentlichungspflichten zu erfüllen, bleiben die von gesetzlichen Bestimmungen vorgesehenen Garantien zum Schutz der personenbezogenen Daten der betroffenen Person unberührt.
Schutz der personenbezogenen Daten
Die Familienagentur informiert alle Nutzer, dass alle technischen Mittel und organisatorischen Verfahren angewandt werden - auch im Hinblick auf Erkenntnisse des technischen Fortschritts sowie der besonderen Beschaffenheit und Verarbeitungsart der Daten - mit dem Ziel, die Risiken der Zerstörung oder des Verlustes der Daten (auch zufällig), des nicht genehmigten Zugriffes oder unerlaubten bzw. nicht normkonformen Zwecks der Datensammlung durch die Anwendung geeigneter und vorbeugender Sicherheitsmaßnahmen zu minimieren.
Rechte des Nutzers
Der Nutzer erhält auf der Grundlage der normativen Bestimmungen jederzeit, auf Anfrage, Zugang zu den eigenen Daten; falls er sie für ungenau oder unvollständig erachtet, kann er deren Berichtigung bzw. Vervollständigung beantragen; falls die gesetzlichen Voraussetzungen bestehen, kann er sich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten widersetzen, diese löschen lassen oder diese einschränken. In letzterem Fall dürfen die personenbezogenen Daten, welche dann eingeschränkt verarbeitet werden dürfen, - mit Ausnahme der Aufbewahrung - nur mit Zustimmung des/der Antragstellers/Antragstellerin zum Zwecke der gerichtlichen Ausübung eines Rechtes des Inhabers, zum Schutz der Rechte eines Dritten oder aus Gründen eines erheblichen öffentlichen Interesses verarbeitet werden.
Das entsprechende Antragsformular steht auf der Webseite http://www.provinz.bz.it/de/transparente-verwaltung/zusaetzliche-infos.asp. zur Verfügung.
Für die Ausübung dieser Rechte können Sie sich auch direkt an die Familienagentur, mit Sitz in Bozen, Kanonikus-Michael-Gamper Str. 1, in deren Eigenschaft als Rechtsinhaber der Verarbeitung wenden. Die Anträge können direkt per Email an die Adresse familienagentur@provinz.bz.it gestellt werden.
Datenübermittlungen
Es ist keine Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer vorgesehen
Automatisierte Entscheidungsfindung
Die Verarbeitung der Daten stützt sich nicht auf eine automatisierte Entscheidungsfindung
Rechtsbehelfe
Erhält die betroffene Person auf ihren Antrag innerhalb von 30 Tagen nach Eingang − diese Frist kann um weitere 60 Tage verlängert werden, wenn dies wegen der Komplexität oder wegen der hohen Anzahl von Anträgen erforderlich ist – keine Rückmeldung, kann sie Beschwerde bei der Datenschutzbehörde oder Rekurs bei Gericht einlegen.