Diese Informationen werden von der STA – Südtiroler Transportstrukturen AG mit Rechtssitz in Bozen, Gerbergasse 60 (im Folgenden als STA bezeichnet), Inhaber der Daten, im Sinne des Art. 13 der Europäischen Richtlinie EU 679/2016 zur Verfügung gestellt und haben das Ziel, in klarer und vollständiger Weise die Verwendung der personenbezogenen Daten jener Nutzer zu beschreiben, die den Südtirol Pass, den Südtirol Pass abo+, Südtirol Pass 65+, Südtirol Pass free und den Euregio Family Pass in jeglicher Form verwenden. Für etwaige weitergehende Informationen kann sich der Kunde an die STA, Gerbergasse 60, I-39100 Bozen (BZ), Tel. (+39) 0471-312888, E-Mail info@sta.bz.it, wenden.
Laut den geltenden Beschlüssen der Landesregierung der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol werden zum Abschluss und zur Verwaltung des Vertrages, für die Erbringung der notwendigen Dienstleistung und der Verarbeitung (Sammlung und Verwendung) drei Arten von personenbezogenen Daten benötigt: a) meldeamtliche Daten, die vom Nutzer im Augenblick der Unterzeichnung des Abonnements und danach im Moment der Vertragserfüllung mitgeteilt werden; b) Daten, welche die Standorterhebung des Nutzers betreffen, und zwar die Erhebung von Datum, Uhrzeit und Ort der Entwertungen in den Bahnhöfen, Stationen der Bahnanlagen oder an Bord der Verkehrsmittel (geografische Lokalisierung); c) Daten für die Rechnungsstellung bezüglich Nutzung der Dienstleistungen aufgrund von Standorterhebungen. Die meldeamtlichen Daten sowie Daten für die Rechnungsstellung werden hauptsächlich in digitaler Form durch Informatiksysteme verarbeitet. Die Daten der Standorterhebung werden automatisch durch Entwertungen mittels freiwilliger Annäherung des Fahrausweises (Badge) durch den Nutzer an die Entwerter an Bord der Verkehrsmittel erfasst. Alle gesammelten Daten werden einzig und ausschließlich zum Zwecke der notwendigen Verwaltung der Informationen verarbeitet, um die Dienstleistung laut Bestimmungen des Beschlusses der Landesregierung Nr. 979 vom 20.06.2011, ersetzt durch den Beschluss Nr. 1336 vom 11.11.2014 und den Beschluss Nr. 760 vom 05.07.2016, und aller daraus erfolgenden buchhalterischen, steuerlichen und verwaltungstechnischen Aufgaben zu ermöglichen oder um eventuelle Rechte zur bestehenden Vertragsbeziehung geltend zu machen. Alle Daten werden nach erfolgter Zweckerfüllung und nach Ablauf des dafür notwendigen Zeitraumes anonymisiert und danach ausschließlich für statistische Zwecke verwendet. Demnach beruht die Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung auf der Notwendigkeit der Erfüllung des von der betroffenen Person unterzeichneten Beförderungsvertrages.
Die vom Nutzer verwendeten Fahrscheine (Badges) enthalten die personenbezogenen Daten und einen Identifizierungscode des Nutzers. Durch Einlesen des Fahrscheines werden im Entwertungssystem Identifizierungscode des Nutzers, Datum, Uhrzeit und Standort der erfolgten Entwertung registriert. Die Standorterhebung erfolgt durch Registrierung der „Haltestellennummer”. Letztere kann unter Verwendung des sich an Bord befindlichen GPS-Systems erfasst werden, wobei die „Haltestellennummer” eine interne Information des STA-Informatiksystems ist, deren Kenntnis keine direkte Standortzuordnung der Haltestelle ermöglicht. Sobald möglich werden die erhobenen Daten an den Zentralrechner übermittelt, um die vorgesehenen und notwendigen Vertragsleistungen (z.B. Berechnung der gefahrenen Kilometer, Ermittlung des angewandten Tarifes, Lastschrift an den Nutzer, Abwicklung der Verwaltungsaufgaben) durchführen zu können. Die Daten der Standorterhebung werden im selben Moment aus dem Speicher der Entwertungssysteme gelöscht. Die Daten der Standorterhebung, die sich vorübergehend im Entwertungssystem befinden, beinhalten ausschließlich einen Identifizierungscode des Nutzers, der keine unmittelbare Identifizierung erlaubt. Die Daten werden in „verschlüsselter” Form aufbewahrt, um Dritten keine Möglichkeit zur Übernahme oder Abänderung zu ermöglichen. Die Daten der Standorterhebung werden in besonders geschützter Form in den STA-Informatiksystemen und nur für die unbedingt erforderliche Zeit zur Durchführung der gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen, für die Dokumentation der durchgeführten Buchungen sowie Anfragen seitens des Nutzers, und zwar für einen Zeitraum von maximal 3 Monaten ab Ausstellung der Rechnung, aufbewahrt. Danach werden die Daten anonymisiert, d.h. die Identifizierung des Nutzers ist nicht mehr möglich. Diese Daten werden ausschließlich für statistische Erhebungen zur Nutzung der Dienste verwendet, die auch seitens der Abteilung Mobilität der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol hinsichtlich der Pflichten zur Führung des bestehenden Systems des Informations- und Serviceproviders SII beantragt werden können. Die detaillierten Daten der Standorterhebung durchgeführter Fahrten (Datum, Uhrzeit, Standort des Ein- und Ausstieges) scheinen in den ausgestellten Rechnungen nicht auf (es sei denn, der Nutzer hat dies ausdrücklich verlangt). Die Rechnungen enthalten nur eine Zusammenfassung der gefahrenen Kilometer und der angewandten Tarife. Die Daten zur Standorterhebung können vom Nutzer folgendermaßen abgerufen werden: a) durch Zugriff auf die Internetseite portal.suedtirolmobil.info: zur Authentifizierung dienen die eigenen Zugangsdaten mittels SPID, CIE oder aktiverter Bürderkarte bzw. jene dem Nutzer bei Unterzeichnung des Vertrages zugewiesenen Zugangsdaten, die entsprechend angemessener Sicherheits- und Schutzmaßnahmen konfiguriert wurden. Dem Nutzer wird nahegelegt, die zugewiesenen Zugangsdaten mit größtmöglicher Sorgfalt zu verwahren, um einen unbefugten Zugriff Dritter auf diese detaillierten Daten zu vermeiden und bei Verdacht, dass jemand in Kenntnis der Zugangsdaten gelangt ist, die unverzügliche Änderung des Passwortes laut Anleitung auf der Internetseite durchzuführen; b) durch Anfrage der detaillierten Rechnungsaufstellung mit den Daten der Standorterhebung und der durchgeführten Fahrten, bei Unterzeichnung des Vertrages oder zu einem späteren Zeitpunkt. Der Nutzer kann sich auch an das Südtirol-Pass-Büro wenden, um die Löschung der bereits angeforderten detaillierten Daten der Standortbestimmung für noch ausstehende Rechnungen zu verlangen oder dies online mittels persönlichem Benutzerkonto selbst durchführen; c) durch Anfrage mittels Papierform bei den ermächtigten Verkaufsstellen für Nutzer ohne Benutzerkonto.
Die Mitteilung der meldeamtlichen und steuerlichen Daten bei Beantragung der Dienstleistung und bei Vertragsabschluss ist seitens des Nutzers für die Durchführung der beantragten Verwaltungsaufgaben verpflichtend. Im Falle einer Verweigerung der Mitteilung der Daten können die beantragten Anfragen und die übermittelten Anträge nicht durchgeführt werden. Die automatisierte Erhebung der Daten zur Standortbestimmung ist unerlässlich und notwendig, um das Tarifsystem laut oben genannter Beschlüsse der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol zu verwalten. Die Nichtausübung der Entwertungspflicht stellt eine Verletzung der vertraglichen Pflichten des Nutzers dar, bei denen die Verhängung von Verwaltungsstrafen laut Bestimmungen der oben genannten Beschlüsse oder des Landesgesetzes Nr. 15/2015 vorgesehen ist.
Die meldeamtlichen und vertraglichen Daten können vom Verwaltungspersonal, vom Personal der Informatikabteilung, vom Personal des Südtirol-Pass-Büros der Servizi S.T. GmbH und seitens des Personals der Fahrkartenschalter eingesehen werden. Diese Personen haben die notwendigen Anweisungen zum Schutz der personenbezogenen Daten in ihrer Eigenschaft als Beauftragte für die Datenverarbeitung erhalten. Die Daten zur Standorterhebung können vom Personal der STA-Informatikabteilung oder der beauftragten Servizi S.T. GmbH aufgrund rein technischer Gründe in ihrer Eigenschaft als „Systemadministratoren” eingesehen werden. Die meldeamtlichen und vertraglichen Daten können Dritten (wie z.B. der vom Nutzer mitgeteilten Bank für die Ausstellung des SEPA-Lastschriftmandates) ausschließlich für die Durchführung der direkten Arbeitstätigkeiten im Zuge der vertraglichen Vereinbarungen mitgeteilt werden. Aufgrund der bestehenden Konzessionsverträge können die meldeamtlichen und vertraglichen Daten der Abteilung Mobilität der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol mitgeteilt werden, wobei präzisiert wird, dass in diesem Falle die Daten, wenn möglich, in anonymer Form übermittelt werden. Es ist keine Verbreitungsform der verarbeiteten, personenbezogenen Daten jedweder Art (im Sinne einer wahllosen Zurverfügungstellung an nicht ermittelbare Dritte) vorgesehen. Die Möglichkeit der Mitteilung der Daten an Dritte auf Grund von Gesetzesverpflichtungen oder - vorschriften, wie etwa an öffentliche Körperschaften, Polizeiorgane, Gerichtsbehörden und/oder die Gerichtspolizei, ist davon ausgenommen.
Der Nutzer hat das Recht, beim Dateninhaber mittels eines Antrages den Zugriff auf die persönlichen Daten sowie deren Aktualisierung oder Löschung zu verlangen. Außerdem kann er sich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten widersetzen oder diese einzuschränken. Diese Rechte können im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gegenüber dem Rechtsinhaber ausgeübt werden. Für die Ausübung dieser Rechte können Sie sich an die STA, mit Sitz in Bozen, Gerbergasse 60, in deren Eigenschaft als Rechtsinhaberin der Verarbeitung wenden. Die Anträge können an die STA unter der Telefonnummer (+39) 0471-312888 oder auch per E-Mail an info@sta.bz.it gestellt werden. Die Anträge werden - entsprechend den Vorgangsweisen wie in der Europäischen Richtlinie 679/2016 beschrieben - bearbeitet. Es wird des Weiteren auf das Recht verwiesen, hinsichtlich der bestehenden Datenverarbeitung bei einem Kontrollorgan - vertreten in Italien durch den Garanten für den Schutz personenbezogener Daten - Einspruch erheben zu können.
Rechtsinhaber aller hier angeführten Daten ist die unterfertigte Gesellschaft STA, Gerbergasse 60, Bozen. Als Verantwortlicher für die Verarbeitung der Daten hinsichtlich der technischen Verwaltung wurde die Servizi S.T. GmbH, Italienallee 13 M, ernannt. Der Rechtsinhaber behält sich die Möglichkeit vor, weitere Verantwortliche für die hier angeführten zu verarbeitenden Informationen, im Sinne des Art. 28 der Europäischen Richtlinie 679/2016, zu ernennen.
Die STA informiert alle Nutzer, dass alle technischen Mittel und organisatorischen Verfahren angewandt werden - auch im Hinblick auf Erkenntnisse des technischen Fortschritts sowie der besonderen Beschaffenheit und Verarbeitungsart der Daten - mit dem Ziel, die Risiken der Zerstörung oder des Verlustes der Daten (auch zufällig), des nicht genehmigten Zugriffes oder unerlaubten bzw. nicht normkonformen Zwecks der Datensammlung durch die Anwendung geeigneter und vorbeugender Sicherheitsmaßnahmen zu minimieren. STA teilt mit, dass die Verarbeitung gemäß Regelungen des Garanten zum Schutz der personenbezogenen Daten vom 09.03.2005 betreffend die Sicherheiten zur Verwendung der „intelligenten Transponder“ (RFID) und der Daten der Standorterhebung (geografische Lokalisierung) erfolgt.
Diese Informationen werden im Sinne des Art. 13 der EU Datenschutz-Grundverordnung 2016/679 verbreitet und haben zum Ziel, in klarer und vollständiger Weise die Verwendung der personenbezogenen Daten in Zusammenhang mit der Nutzung der neuen landesweiten Vorteilskarte (EuregioFamilyPass Südtirol) zu beschreiben, die im Sinne von Absatz 2 des Artikels 9, Buchstabe b) des Landesgesetzes vom 17. Mai 2013, Nr. 8 zur finanziellen Entlastung von Familien mit minderjährigen Kindern und gemäß Beschluss der Landesregierung vom 27.11.2014 Nr. 11 zur Genehmigung eines „EuregioFamilyPass Südtirol“ eingeführt wurde.
Laut Beschluss der Landesregierung vom 22.03.2016 Nr. 315 ersetzt der neue EuregioFamilyPass Südtirol den Südtirol Pass Family des öffentlichen Nahverkehrs. Die Zugangskriterien für den Südtirol Pass Family wurden mit dem Beschluss der Landesregierung vom 05.07.2016 Nr. 760 „Tarifsystem und Benützungsbedingungen der Dienste des öffentlichen Personenverkehrs in Südtirol“ und dem Beschluss vom 02.05.2017 Nr. 481 angepasst.
Diese Mitteilung betrifft nur die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die die Familienagentur als autonomer Rechtsinhaber wahrnimmt.
Für alles, was nicht hiermit geregelt wird, wird auf die Webseite der STA – Südtiroler Transportstrukturen AG (kurz „STA“) verwiesen, die als autonomer Rechtsinhaber zuständig für die Ausübung der technischen und verwaltungstechnischen Aufgaben in Bezug auf das Verkehrsverbundsystem ist. Für etwaige weiter Informationen kann man sich an die Familienagentur wenden.
Rechtsinhaber der Verarbeitung der Daten ist die Familienagentur mit Sitz in der Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, Bozen. Die mit der Verarbeitung betraute Person ist die/der Amtsdirektorin/Amtsdirektor pro tempore der Familienagentur. Als externer Auftragsverarbeiter für die Verwaltung und Wartung des informationstechnischen Systems wurde die Südtiroler Informatik AG im Sinne des Art. 28 der EU Datenschutz-Grundverordnung 2016/679 beauftragt. Falls nötig, behält sich der Rechtsinhaber die Möglichkeit vor, weitere Auftragsverarbeiter für die hier angeführten zu verarbeitenden Informationen im Sinne des Art. 28 der EU Datenschutz-Grundverordnung 2016/679, zu beauftragen. Die vollständige und aktuelle Liste der Auftragsverarbeiter kann auf der Webseite www.provincia.bz.it/familypass eingesehen werden.
Die Kontaktdaten der DSB der Autonomen Provinz Bozen sind folgende: E-Mail: dsb@provinz.bz.it PEC: rpd_dsb@pec.prov.bz.it.
Für die Verwendung des EuregioFamilyPass Südtirol werden meldeamtliche Daten und Kontaktinformationen erhoben, die vom Nutzer zum Zeitpunkt der Beantragung der Vorteilskarte angegeben werden. Diese Daten werden in digitaler Form durch Informatiksysteme verarbeitet und ausschließlich zum Zwecke der Verwaltung der Vorteilskarte verwendet und zwar:
a) für die Aktivierung des EuregioFamilyPass Südtirol, welcher den Inhabern Preisvorteile und Angebote bei öffentlichen und privaten Betrieben/Einrichtungen bietet;
b) für die Übermittlung der entsprechenden Newsletter im Bereich „Familie“;
c) für das ordnungsgemäße Funktionieren der entsprechenden App (im Fall der Nutzung) und Überprüfung der Gültigkeit der Karte im Digitalmodus: Die erforderlichen Daten (Steuernummer und Kartennummer) werden beim Login temporär gespeichert und beim Abmelden automatisch gelöscht.
Die personenbezogenen Daten werden bis zur Anfrage um Deaktivierung durch den Kunden für die Zwecke laut Buchstaben a) und c) des vorhergehenden Abschnittes aufbewahrt.
Für die Zwecke laut Buchstabe b) des vorhergehenden Abschnittes werden die Daten bis zur Anfrage um Löschung des Newsletterdienstes aufbewahrt.
Für die Zwecke laut Buchstabe c) des vorhergehenden Abschnittes werden die Daten bis zum Logout (Abmeldung) aus der digitalen Karte aufbewahrt.
Die Bereitstellung seitens des Nutzers der Daten und Informationen bei Beantragung der oben beschriebenen Dienstleistungen - wie beispielsweise für die Aktivierung der Vorteilskarte gemäß Punkt a) - ist für die Durchführung der beantragten Verwaltungsaufgaben verpflichtend. Beim Newsletterdienst gemäß Punkt b) hingegen ist die Übermittlung der E-Mail-Adressen fakultativ. Im Falle einer Verweigerung der Mitteilung der Daten könnten jedoch die beantragten Anfragen und die übermittelten Anträge nicht durchgeführt werden.
Die meldeamtlichen Daten können von den Mitarbeitern der Familienagentur, vom Personal der Informatikabteilung und vom Personal der Südtiroler Informatik AG eingesehen werden. Diese Personen haben die notwendigen Anweisungen zum Schutz der personenbezogenen Daten in ihrer Eigenschaft als dazu befugten Personal erhalten.
Es ist keine Verbreitungsform (der wahllosen zur Verfügungstellung an nicht ermittelbare Dritte) der verarbeiteten personenbezogenen Daten jedweder Art vorgesehen. Die Möglichkeit der Mitteilung der Daten an Dritte aufgrund von Gesetzesverpflichtungen oder -vorschriften, wie z.B. an öffentliche Körperschaften, Polizeiorgane, Gerichtsbehörden und/oder die Gerichtspolizei, ist davon ausgenommen.
Ist die Verbreitung der Daten unerlässlich, um bestimmte von der geltenden Rechtsordnung vorgesehene Veröffentlichungspflichten zu erfüllen, bleiben die von gesetzlichen Bestimmungen vorgesehenen Garantien zum Schutz der personenbezogenen Daten der betroffenen Person unberührt.
Die Familienagentur informiert alle Nutzer, dass alle technischen Mittel und organisatorischen Verfahren angewandt werden - auch im Hinblick auf Erkenntnisse des technischen Fortschritts sowie der besonderen Beschaffenheit und Verarbeitungsart der Daten - mit dem Ziel, die Risiken der Zerstörung oder des Verlustes der Daten (auch zufällig), des nicht genehmigten Zugriffes oder unerlaubten bzw. nicht normkonformen Zwecks der Datensammlung durch die Anwendung geeigneter und vorbeugender Sicherheitsmaßnahmen zu minimieren.
Der Nutzer erhält auf der Grundlage der normativen Bestimmungen jederzeit, auf Anfrage, Zugang zu den eigenen Daten; falls er sie für ungenau oder unvollständig erachtet, kann er deren Berichtigung bzw. Vervollständigung beantragen; falls die gesetzlichen Voraussetzungen bestehen, kann er sich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten widersetzen, diese löschen lassen oder diese einschränken. In letzterem Fall dürfen die personenbezogenen Daten, welche dann eingeschränkt verarbeitet werden dürfen, - mit Ausnahme der Aufbewahrung - nur mit Zustimmung des/der Antragstellers/Antragstellerin zum Zwecke der gerichtlichen Ausübung eines Rechtes des Inhabers, zum Schutz der Rechte eines Dritten oder aus Gründen eines erheblichen öffentlichen Interesses verarbeitet werden.
Das entsprechende Antragsformular steht auf der Webseite http://www.provinz.bz.it/de/transparente-verwaltung/zusaetzliche-infos.asp. zur Verfügung.
Für die Ausübung dieser Rechte können Sie sich auch direkt an die Familienagentur, mit Sitz in Bozen, Kanonikus-Michael-Gamper Str. 1, in deren Eigenschaft als Rechtsinhaber der Verarbeitung wenden. Die Anträge können direkt per Email an die Adresse familienagentur@provinz.bz.it gestellt werden.
Es ist keine Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer vorgesehen
Die Verarbeitung der Daten stützt sich nicht auf eine automatisierte Entscheidungsfindung
Erhält die betroffene Person auf ihren Antrag innerhalb von 30 Tagen nach Eingang − diese Frist kann um weitere 60 Tage verlängert werden, wenn dies wegen der Komplexität oder wegen der hohen Anzahl von Anträgen erforderlich ist – keine Rückmeldung, kann sie Beschwerde bei der Datenschutzbehörde oder Rekurs bei Gericht einlegen.